Übernahme der Kosten für eine Begleitperson |
Damit Ihr Kind nicht alleine im Spital bleiben muss. Und weil die Anwesenheit einer Vertrauensperson Schmerzen erträglicher macht und vielleicht sogar die Genesung beschleunigen kann.
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...und wenn das Kind älter wird?
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Unser Versicherungsschutz wächst mit den Bedürfnissen des Kindes bzw. des heranwachsenden Jugendlichen mit. So bezahlen wir
- z.B. ab dem 13. Lebensjahr anstelle der Begleitkosten nach einem Unfall die Behandlungskosten in der Sonderklasse - z.B. ab dem 19. Lebensjahr die Behandlungskosten in der Sonderklasse auch für viele schwere Erkrankungen |